Haldimann Treuhand AG
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Aktuelles
Steuererklärung 2024 einreichen
Im Kanton Bern läuft die Frist zum einreichen der Steuererklärung 2024 am 15. August 2025 aus (ursprünglich 15. Juli 2025). Damit Ihnen keine Mahngebühr auf die Rechnung aufgeschlagen wird, können Sie die Einreichefrist verlängern. Die Gebühren betragen CHF 20 bei Einreichung bis 15. September 2025 bzw. CHF 40 bei Einreichung bis 15. November 2025.
Steueroptimierung 2025
Ab 01.01.2025 müssen Sie die Einzahlung in die 3. Säule nicht mehr zwingend im laufenden Jahr tätigen. Damit und mit den anstehenden Gesetzesänderungen ist die Steuerplanung rechtzeitig anzugehen.
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Kennzahlen 2025
Die wichtigsten Änderungen, die 2025 bezüglich Ihren Steuern und/oder Ihrer Buchhaltung auf Sie zukommen: die neuen Kennzahlen ab 01.01.2025 auf einen Blick.
MWSt: Änderungen per 1. Januar 2025
Per 01.01.2025 treten das revidierte Mehrwertsteuergesetzt (MWStG) und die angepasste Mehrwertsteuerverordnung (MWStV) in Kraft. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
