Haldimann Treuhand AG
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Aktuelles
Steuererklärung 2024 einreichen
Im Kanton Bern läuft die zweite Fristverlängerum zum einreichen der Steuererklärung 2024 am 15. September 2025 aus. Dies betrifft sowohl Privatpersonen als auch Juristische Personen. Damit Ihnen keine Mahngebühr auf die Rechnung aufgeschlagen wird, können Sie ein letztes Mal die Einreichefrist verlängern, und zwar bis maximal 15. November 2025. Die Gebühr beträgt CHF 40.
Steueroptimierung 2025
Ab 01.01.2025 müssen Sie die Einzahlung in die 3. Säule nicht mehr zwingend im laufenden Jahr tätigen. Damit und mit den anstehenden Gesetzesänderungen ist die Steuerplanung rechtzeitig anzugehen.
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Kennzahlen 2025
Die wichtigsten Änderungen, die 2025 bezüglich Ihren Steuern und/oder Ihrer Buchhaltung auf Sie zukommen: die neuen Kennzahlen ab 01.01.2025 auf einen Blick.
MWSt: Änderungen per 1. Januar 2025
Per 01.01.2025 treten das revidierte Mehrwertsteuergesetzt (MWStG) und die angepasste Mehrwertsteuerverordnung (MWStV) in Kraft. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
